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   BVerfG, 13.12.2023 - 2 BvR 2204/21   

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https://dejure.org/2023,38280
BVerfG, 13.12.2023 - 2 BvR 2204/21 (https://dejure.org/2023,38280)
BVerfG, Entscheidung vom 13.12.2023 - 2 BvR 2204/21 (https://dejure.org/2023,38280)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Dezember 2023 - 2 BvR 2204/21 (https://dejure.org/2023,38280)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wegen Verstoßes gegen das Willkürverbot

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 14 Abs 1 S 1 InsO, § 16 InsO, § 34 Abs 2 InsO
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbots (Art 3 Abs 1 GG) durch nicht nachvollziehbare fachgerichtliche Auslegung der §§ 14, 16 InsO im Falle eines Gläubigerantrags

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Willkürverbots durch nicht nachvollziehbare fachgerichtliche Auslegung der §§ 14, 16 InsO im Falle eines Gläubigerantrags; Zulässigkeitsvoraussetzungen der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbots (Art 3 Abs 1 GG) durch nicht nachvollziehbare fachgerichtliche Auslegung der §§ 14, 16 InsO im Falle eines Gläubigerantrags

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei Zurückweisung einer Beschwerde durch das Landgericht bei nicht mit der Rechtslage in Einklang stehender Begründung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbots (Art 3 Abs 1 GG ) durch nicht nachvollziehbare fachgerichtliche Auslegung der §§ 14 , 16 InsO im Falle eines Gläubigerantrags

  • rechtsportal.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbots (Art 3 Abs 1 GG ) durch nicht nachvollziehbare fachgerichtliche Auslegung der §§ 14 , 16 InsO im Falle eines Gläubigerantrags

  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbots (Art 3 Abs 1 GG) durch nicht nachvollziehbare fachgerichtliche Auslegung der §§ 14, 16 InsO im Falle eines Gläubigerantrags

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2024, 194
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 13.06.2006 - IX ZB 214/05

    Prüfung der Zulässigkeitsvoraussetzungen durch das Insolvenzgericht

    Auszug aus BVerfG, 13.12.2023 - 2 BvR 2204/21
    Dieser muss zulässig und begründet sein (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juni 2006 - IX ZB 214/05 -, juris, Rn. 6, 13).

    Ist dies der Fall, ist der Eröffnungsantrag als unzulässig abzuweisen, ohne dass es auf die weiteren Voraussetzungen der Insolvenzeröffnung, insbesondere auf die Überzeugung vom Vorliegen eines Eröffnungsgrunds ankommt (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juni 2006 - IX ZB 214/05 -, juris, Rn 6).

    Auch das Beschwerdegericht hat die Zulässigkeit des Insolvenzantrags zu prüfen, im Falle eines Gläubigerantrags also die Voraussetzungen gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 InsO (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Juni 2006 - IX ZB 214/05 -, juris, Rn. 6, 11 f.; Keller, in: Schmidt, InsO, 20. Aufl. 2023, § 34 Rn. 37 m.w.N.; Laroche, in: Kayser/Thole, InsO, 11. Aufl. 2023, § 34 Rn. 18, 26; Busch, in: Münchener Kommentar zur InsO, 4. Aufl. 2019, § 34 Rn. 74) und im Falle ihres Fehlens den Eröffnungsantrag als unzulässig abzuweisen (vgl. BGH, a.a.O.).

  • BGH, 27.07.2006 - IX ZB 204/04

    Rechtsfolgen des Nichtvorliegens der Voraussetzungen für die Eröffnung des

    Auszug aus BVerfG, 13.12.2023 - 2 BvR 2204/21
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 169, 17; BGH, Beschluss vom 2. April 2009 - IX ZB 245/08 -, BeckRS 2009, S. 10777, Rn. 7 ff.) komme es für die Beurteilung auf den Zeitpunkt der Eröffnungsentscheidung an.

    Begründet ist der Insolvenzantrag, wenn gemäß § 16 InsO ein Eröffnungsgrund gegeben ist, im Falle eines Gläubigerantrags also Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) oder Überschuldung (§ 19 InsO) zur Überzeugung des Gerichts im Zeitpunkt der Eröffnung vorliegen (vgl. BGHZ 169, 17 ).

  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus BVerfG, 13.12.2023 - 2 BvR 2204/21
    Schlechterdings unhaltbar ist eine fachgerichtliche Entscheidung vielmehr erst dann, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt, der Inhalt einer Norm in krasser Weise missverstanden oder sonst in nicht mehr nachvollziehbarer Weise angewendet wird, die Rechtslage also in krasser Weise verkannt wird (vgl. BVerfGE 89, 1 ; 96, 189 ; 112, 185 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Juli 2022 - 2 BvR 1154/21 -, Rn. 26).
  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99

    Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der

    Auszug aus BVerfG, 13.12.2023 - 2 BvR 2204/21
    Schlechterdings unhaltbar ist eine fachgerichtliche Entscheidung vielmehr erst dann, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt, der Inhalt einer Norm in krasser Weise missverstanden oder sonst in nicht mehr nachvollziehbarer Weise angewendet wird, die Rechtslage also in krasser Weise verkannt wird (vgl. BVerfGE 89, 1 ; 96, 189 ; 112, 185 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Juli 2022 - 2 BvR 1154/21 -, Rn. 26).
  • BVerfG, 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06

    Zum Abwehrrecht gegen Castor-Transporte

    Auszug aus BVerfG, 13.12.2023 - 2 BvR 2204/21
    a) Aufgrund der Zurückverweisung der Sache an das Landgericht steht der Rechtsweg zur Entscheidung über die verfahrensrechtlichen Einwendungen gegen den Eröffnungsbeschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 20. August 2020 wieder offen, so dass die Verfassungsbeschwerde insoweit nach dem in § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG zum Ausdruck kommenden Grundsatz der Subsidiarität nicht zur Entscheidung anzunehmen ist (vgl. BVerfGK 7, 350 ; 15, 37 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Juni 2022 - 2 BvR 447/22 -, Rn. 55).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

    Auszug aus BVerfG, 13.12.2023 - 2 BvR 2204/21
    Schlechterdings unhaltbar ist eine fachgerichtliche Entscheidung vielmehr erst dann, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt, der Inhalt einer Norm in krasser Weise missverstanden oder sonst in nicht mehr nachvollziehbarer Weise angewendet wird, die Rechtslage also in krasser Weise verkannt wird (vgl. BVerfGE 89, 1 ; 96, 189 ; 112, 185 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Juli 2022 - 2 BvR 1154/21 -, Rn. 26).
  • BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1107/77

    Eurocontrol I

    Auszug aus BVerfG, 13.12.2023 - 2 BvR 2204/21
    Die selbständige Anfechtung einer gerichtlichen Zwischenentscheidung im Wege der Verfassungsbeschwerde ist nur dann zuzulassen, wenn ein dringendes schutzwürdiges Interesse daran besteht, dass über die Verfassungsmäßigkeit der Zwischenentscheidung selbst und nicht erst in Verbindung mit der Überprüfung der Endentscheidung entschieden wird (vgl. BVerfGE 1, 322 ; 58, 1 ).
  • BVerfG, 17.12.2020 - 2 BvR 1787/20

    Neuerlass und Vollzug eines Haftbefehls nach Anklageerhebung

    Auszug aus BVerfG, 13.12.2023 - 2 BvR 2204/21
    Von einem Nichtabhilfebeschluss geht keine eigenständige Beschwer aus, da er nur eine Zwischenentscheidung im Rechtsbehelfsverfahren darstellt (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Dezember 2020 - 2 BvR 1787/20 -, Rn. 43).
  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 767/02

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Ablehnung eines

    Auszug aus BVerfG, 13.12.2023 - 2 BvR 2204/21
    a) Aufgrund der Zurückverweisung der Sache an das Landgericht steht der Rechtsweg zur Entscheidung über die verfahrensrechtlichen Einwendungen gegen den Eröffnungsbeschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 20. August 2020 wieder offen, so dass die Verfassungsbeschwerde insoweit nach dem in § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG zum Ausdruck kommenden Grundsatz der Subsidiarität nicht zur Entscheidung anzunehmen ist (vgl. BVerfGK 7, 350 ; 15, 37 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Juni 2022 - 2 BvR 447/22 -, Rn. 55).
  • BVerfG, 29.06.2022 - 2 BvR 447/22

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von

    Auszug aus BVerfG, 13.12.2023 - 2 BvR 2204/21
    a) Aufgrund der Zurückverweisung der Sache an das Landgericht steht der Rechtsweg zur Entscheidung über die verfahrensrechtlichen Einwendungen gegen den Eröffnungsbeschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 20. August 2020 wieder offen, so dass die Verfassungsbeschwerde insoweit nach dem in § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG zum Ausdruck kommenden Grundsatz der Subsidiarität nicht zur Entscheidung anzunehmen ist (vgl. BVerfGK 7, 350 ; 15, 37 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Juni 2022 - 2 BvR 447/22 -, Rn. 55).
  • BVerfG, 28.05.1952 - 1 BvR 213/51

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung der Deutschen

  • BVerfG, 29.07.2022 - 2 BvR 1154/21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend Restschuldbefreiung wegen

  • BGH, 02.04.2009 - IX ZB 245/08

    Berücksichtigung neuen Vorbringens des Insolvenzschuldners zum Vorliegen der

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